HBW-Verbandstag gemäß §13
Der Verbandstag ist das oberste Organ des HBW. Er tritt alle 2 Jahre zusammen und besteht aus den Bevollmächtigten der Mitglieder (Vereine) und dem Verbandsvorstand.
Der Verbandstag ist insbesondere zuständig für die
a) Wahl des Verbandsvorstandes mit Ausnahme des Verbandsjugendleiters (§ 18 Abs.3)
b) Wahl des Verbandsschiedsgerichtes
c) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern
d) Entlastung des Verbandsvorstandes
e) Wahl von zwei Kassenprüfern und deren Stellvertreter
f) Verabschiedung der Haushaltspläne für die Geschäftsjahre bis zum nächsten Verbandstag
g) Genehmigung der Rechnungslegung über die Abschlüsse der seit dem letzten Verbandstag vergangenen Geschäftsjahre
h) Festsetzung von Beiträgen, Umlagen oder sonstige Abgaben, wie z.B. Nenngelder
i) Beschlussfassung und Änderung der Satzung und der Ordnungen, soweit diese Aufgabe satzungsgemäß nicht einem anderen Organ übertragen ist
j) Behandlung von Anträgen