HBW-Ehrungen

Der Hockeyverband Baden-Württemberg e.V. kann Einzelpersonen, Mannschaften, Vereine oder Organisationen ehren, die sich durch besondere sportliche Erfolge, langjährige Tätigkeit im Ehrenamt oder auf eine andere Art in außerordentlicher Weise um den Hockeysport verdient gemacht haben.

Antragsberechtigt für eine Ehrung sind jedes Mitglied im HBW, sämtliche Mitgliedsvereine sowie der Verbandsvorstand und der Verbandsjugendausschuss. Ehrungsanträge sind mindestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Verbandsgeschäftsstelle schriftlich mit Angaben zu der zu ehrenden Person und ausführlicher Begründung einzureichen.

Es gelten die Bestimmungen der HBW-Ehrenordnung (siehe unter Ordnungen) :

Ordnungen