HBW Nachrichten

 

Hallensaison 2020/21: Aktiven-Spielverkehr auf freiwilliger Basis

Ergebnis einer Befragung der Vereine durch den HBW / Nichtteilnahme ohne Sanktion

 

24.10.2020 - Im Hockeyverband Baden-Württemberg wird es in der bevorstehenden Hallensaison 2020/21 der Aktiven aufgrund der Corona-Pandemie lediglich einen freiwilligen Spielverkehr, ähnlich der Bundesligen, geben. Vereine, die ihre Mannschaften nicht zum Spielverkehr anmelden, müssen keine Sanktionen (Abstieg, Strafen etc.) fürchten.

 

Auf dieser Basis hatte der zuständige HBW-Vizepräsident Joachim Schäfer nach Abstimmung im Präsidium die Clubs kürzlich um die Beantwortung folgender Frage gebeten: „Wird Ihr Verein mit seinen Mannschaften unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften bzgl. der Corona-Pandemie am Spielverkehr teilnehmen?“ Für jede einzelne Mannschaft konnte ein eigenes Votum abgegeben werden.
Die Abstimmung fiel mehrheitlich auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf der Ebene der Bundes- und Regionalligen für die Durchführung eines freiwilligen Spielbetriebes aus, wenn mehr als 50 Prozent der Mannschaften diesen wollen und sich verbindlich angemeldet haben.
In folgenden HBW-Ligen findet gemäß dem Rücklauf aus den Vereinen ein Spielverkehr statt:

Damen:
1. Verbandsliga: 4 Mannschaften angemeldet (von 6)
2. Verbandsliga: 5 Mannschaften angemeldet (von 8)

Herren:
1. Verbandsliga: 5 Mannschaften angemeldet (von 6)
2. Verbandsliga: 6 Mannschaften angemeldet (von 9)
3. Verbandsliga: 5 Mannschaften angemeldet (von 8)
4. Verbandsliga: 7 Mannschaften angemeldet (von 9)
5. Verbandsliga: 5 Mannschaften angemeldet (von 9)

Bei den Damen findet kein Spielverkehr in der Oberliga (2 Anmeldungen bei 6 Mannschaften), der 3. Verbandsliga (4/9) und der 4. Verbandsliga (2/5) statt. Bei den Herren findet kein Spielverkehr in der Oberliga (2/6) und der 6. Verbandsliga (4/9) statt.

Joachim Schäfer zum weiteren Vorgehen: „Die Spielpläne werden nun neu erstellt. Wir planen, um die Hygienevorschriften einzuhalten, bei Ligen, die in Turnierform spielen, immer nur drei Mannschaften an einem Spieltag spielen zu lassen. Aufgrund der geringeren Anzahl von Mannschaften wird es sich nicht vermeiden lassen, dass es auch Einzelspiele geben wird. Es wird keine Absteiger, dafür aber Aufsteiger geben. In der darauffolgenden Saison wird es einen verschärften Abstieg geben, um die ursprüngliche Anzahl der Mannschaften in den einzelnen Ligen wieder herzustellen.
Kommen Mannschaften aus einem Landkreis oder einer Stadt, wo die 7-Tage-Inzidenz über 50 Prozent liegt, können sie bestimmen, ob sie zu dem Spieltag/Spiel anreisen oder nicht. Spielt eine Mannschaft nicht, wird das Spiel nicht gewertet, siehe DHB-Spielordnung §25 Abs. (8), und zieht auch keine Entscheidung des Zuständigen Ausschusses (ZA) wegen Nichtantreten nach sich.“

 

Der Vizepräsident Sport und der ZA Erwachsene im HBW wird in Absprache mit den jeweiligen Staffelleitern Entscheidungen treffen, wenn ein Verein oder eine Mannschaft ohne Verschulden (Hallensperrung durch Ordnungs- oder Gesundheitsamt, nachgewiesene Corona-Infektion/Quarantäne) den Spieltag nicht ausrichten oder eine Mannschaft nicht teilnehmen kann.
Der nicht antretende Verein muss dem gastgebenden Verein bis spätestens Freitag, 18.00 Uhr, eine Absage mitteilen. Diese Informationspflicht besteht auch für die Ausrichter gegenüber den Gastvereinen. Ansonsten gelten, da der Spielverkehr vom HBW organisiert wird, die Bestimmungen der DHB-Spielordnung, HBW-Zusatzspielordnung und der HBW-Schiedsrichterordnung.

 

Nachstehend im Download das Dokument Hygienestandards · Allgemeingültige Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes · (Stand 20.10.2020) als Orientierungshilfe für das Verhalten an Spieltagen und für die Ausrichter als Orientierungshilfe für die Abstimmung mit den kommunalen Einrichtungen.

» zum DOSB-Dokument (pdf)

 

 

 
28. März 2024
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